Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach einer HWS-Distorsion nach einem Verkehrsunfall

HWS-DistorsionHWS-Distorsionen sind häufige Folgen eines Verkehrsunfalls. Der Unfallverursacher muß daher nicht nur den am PKW entstandenen Schaden ersetzen, sondern auch Schmerzensgeld für die erlittene HWS-Distorsion erstatten. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen.

In einem Fall sprach das Saarländische Oberlandesgericht mit Urteil vom 28.06.2005, 4 U 236/04, dem Geschädigten 6.000,00 EUR zu. Der Geschädigte erlitt nach einem Verkehrsunfall eine HWS-Distorision sowie ein posttraumatisches Cervikalsyndrom. Er war knapp fünf Monate zu 100 % arbeitsunfähig und in dieser Zeit in ärztlicher Behandlung. 22 Tage wurde er stationär im Krankenhaus behandelt. Außerdem unterzog er sich Massagen und krankengymnastischen Behandlungen. Ferner litt er unter fortwährenden Schwindelattacken. Täglich traten diese zwischen 5 bis 7 mal auf und dauerten zwischen drei bis fünf Minuten an. Hauptsächlich diese fortwährende Beeinträchtigung veranlasste das Gericht die Anhebung des üblicherweise für leichte HWS-Distorsionen anzuerkennenden Schmerzensgeldbetrags.

In einem anderen Fall sprach das Landgericht Bonn mit Urteil vom 29.01.2010, 15 O 83/08, dem Geschädigten 1.000,00 EUR zu. Der Geschädigte erlitt nach einem Verkehrsunfall eine leichte HWS-Distorsion. Er hatte zudem Schulter- und Armschmerzen und litt unter Schluckbeschwerden, welche gutachterlich allerdings nicht nachgewiesen werden konnten. Das Unfallopfer war zwei Wochen krankgeschrieben. Die HWS-Distorsion heilte innerhalb weniger Wochen vollständig. Aufgrund dessen hielt das Gericht einen Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR für ausreichend.

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